Ansprechperson
Julia Wlaschinsky
Schlossplatz 1
2263 Dürnkrut
Telefon: +43 2538 80562 25
E-Mail: j.wlaschisnky@duernkrut.gv.at
Parteienverkehr
Montag | 08:00 - 12:00 | |
Dienstag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 | |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
Oder nach tel. Terminvereinbarung.
MELDEANGELEGENHEITEN (An-/Ab-/Ummeldung)
- An-/Abmeldung des Wohnsitzes
- Ummeldung
Download: Meldeformular (Meldezettel)
Zuständige Stelle, Fristen, Kosten
Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren "Nebenwohnsitzes": die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist das Gemeindeamt (im Schloss, 1. Stock, Sekretariat Zimmer 3).
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
MELDEBESTÄTIGUNG
VERGEBÜHRUNG:
Meldebestätigung aus dem ZMR (zentrales Melderegister):
€ 14,30 Bundesgebühren
€ 3,- Verwaltungsabgabe
€ 17,30 GESAMT
Meldebestätigung aus dem LMR (lokales Melderegister):
€ 14,30 Bundesgebühren
€ 2,10 Verwaltungsabgabe
€ 16,40 GESAMT
AUSNAHME: Dient die Meldebestätigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (Unternehmen, Behörde etc.) dann entfallen die Bundesgebühren in Höhe von € 14,30.