Ansprechperson

Julia Wlaschinsky
Schlossplatz 1
2263 Dürnkrut

Telefon: +43 2538 80562 25

E-Mail: j.wlaschisnky@duernkrut.gv.at

Parteienverkehr

Montag   08:00 - 12:00
Dienstag   08:00 - 12:00
Mittwoch   08:00 - 12:00
Donnerstag   08:00 - 12:00
Freitag   08:00 - 12:00

 

 

 

 


Oder nach tel. Terminvereinbarung.

MELDEANGELEGENHEITEN (An-/Ab-/Ummeldung)

Zuständige Stelle, Fristen, Kosten

Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren "Nebenwohnsitzes": die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist das Gemeindeamt (im Schloss, 1. Stock, Sekretariat Zimmer 3).

Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

MELDEBESTÄTIGUNG

VERGEBÜHRUNG:  

Meldebestätigung aus dem ZMR (zentrales Melderegister):
€ 14,30 Bundesgebühren
€   3,-   Verwaltungsabgabe

€ 17,30 GESAMT

Meldebestätigung aus dem LMR (lokales Melderegister):

€ 14,30 Bundesgebühren
€   2,10 Verwaltungsabgabe

€ 16,40 GESAMT

AUSNAHME: Dient die Meldebestätigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (Unternehmen, Behörde etc.) dann entfallen die Bundesgebühren in Höhe von € 14,30.