KUNDMACHUNG Änderung örtliches Raumordnungsprogramm
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Dürnkrut beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF, durch sechs Wochen, das ist
in der Zeit vom
22. August 2023 bis 3. Oktober 2023
im Gemeindeamt Dürnkrut zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Kundmachung sowie die Auflistung der beabsichtigten Änderungen wurden auf der Amtstafel kund gemacht und
befinden sich auch hier zum Download (pdf): Kundmachung