GEBÜHRENBREMSE 2024 - Auszahlung mit VS 2. Quartal 2024


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Auszahlung der Gebührenbremse des Bundes

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der Teuerung einen Unterstützungsbeitrag von 150 Mio. Euro für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Über die Länder und die Gemeinden werden die Gelder an die Haushalte ausbezahlt.

Die Richtlinie tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Der Zweckzuschuss für gesamt Österreich beträgt 150 Millionen Euro. Der Anteil des Landes Niederösterreich am Zweckzuschuss des Bundes beträgt nach dem Aufteilungsschlüssel des § 2 Bundesgesetz zur Finanzierung einer Gebührenbremse insgesamt
€ 28.413.495.-- und wird vom Land NÖ nach Einwohnerschlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt - Detailinformationen (u.a. vollinhaltliche Richtlinie) vom Land NÖ unter folgenden Link: https://www.noe.gv.at/noe/Gemeindeservice/Zweckzuschusses_des_Bundes_fuer_die_Finanzierung_der_Gebueh.html.

Für die Marktgemeinde Dürnkrut sind das 37.981 €.
Die Gemeinde "verteilt" diesen Zweckzuschuss mittels Gutschrift bei der Abgabenvorschreibung an die Bürgerinnen und Bürger bzw. an die gebührenpflichtigen Haushalte. Stichtag lt. Richtlinie ist der 1. Februar 2024, d. h. mit Stand 01.02.2024 wurden die gebührenpflichtigen Haushalte in unserer Gemeinde ermittelt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2024 die Berechnungsvariante 2 der Richtlinie beschlossen. Die Berechnung der Gebührenbremse richtet sich somit an der Gebührenhöhe der Kanalbenützungsgebühr der gebührenpflichtigen Haushalte. Betriebe, Unternehmungen und an den Kanal angeschlossene Presshäuser gelten nicht als gebührenpflichtige Haushalte.

Mit der Vorschreibung 2. Quartal 2024, Fälligkeit 15.05.2024, erhalten Sie Ihr Geld als Zweckzuschuss Gebühren 2024 gutgeschrieben.

Ihr Bürgermeister

Stefan Istvanek