Staatsbürgerschaftsnachweis

Ein Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises muss ab der Volljährigkeit persönlich gestellt werden. Für Minderjährige muss ein Obsorgeberechtigter den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen.

Erforderliche Unterlagen:
Geburtsurkunde des Antragstellers
Amtlicher Lichtbildausweis
Meldezettel - wenn vorhanden
Heiratsurkunde bei Namensänderung
Verleihungsbescheid