Geburt

Bei Geburten innerhalb des Zuständigkeitsbereiches (Ebenthal, Velm-Götzendorf, Dürnkrut, Waidendorf, Jedenspeigen, Sierndorf, Drösing und Waltersdorf) sind für die Beurkundung eines Neugeborenen neben der von einem Arzt oder einer Hebamme unterschriebenen Anzeige der Geburt folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt erforderlich:

Eheliche Kinder
Geburtsurkunde der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
Nachweis der akademischen Grade

Uneheliche Kinder
Geburtsurkunde der Mutter
wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftsbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
Nachweis der akademischen Grade
zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis:
- gültiger Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
- Meldezettel
- Nachweis der akademischen Grade

Bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes mit Vaterschaftsanerkenntnis müssen aufgrund der erforderlichen Unterschriften beide Elternteile anwesend sein.